Ziel: | Ziel der Ausbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit, ist der Abschluss eines Meisterbriefes der IHK sowie das Ablegen weiterer Zusatzabschlüsse |
mögliche Abschlüsse: | Meisterbrief durch die Industrie und Handelskammer (weitere Abschlüsse nach Bedarf) |
Voraussetzungen: | a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder b) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder c) eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur „Geprüften Werkschutzfachkraft“ oder „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ |
Inhalte: | PRÜFUNGSTEIL „GRUNDLEGENDE QUALIFIKATIONEN“ PRÜFUNGSTEIL „HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN“ PRÜFUNGSTEIL „BERUFS- UND ARBEITSPÄDAGOGISCHE QUALIFIKATIONEN |
Dauer: | je nach Bedarf an Abschlüssen und an Zusatzqualifikationen ab 12 Monate (Vollzeit) |
Beginn: | Jederzeit auf Anfrage |
Förderung: | Alle Ausbildungen sind durch die Zulassung gem. AZAV zum Beispiel durch Bildungsgutscheine vollständig förderbar Förderung durch den Berufsförderungsdienst Förderung der Länder BAFÖG |